Auszug aus der Beitrags- und Fianzordnung des Verein von 2025

§ 10 Beiträge und Gebühren

  1. Die Beitrags- und Finanzordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitgliederzur Entrichtung von Beiträgen (gemäß § 7 der Vereinssatzung) und Gebühren an den Verein. Sie ist Bestandteil der Beitrittserklärung.
  2. Der Verein erhebt nur volle Beiträge. Alle Mitgliedsbeiträge werden vom Verein erhoben und verbucht. 
  3. Die Mitglieder- und Beitragsverwaltung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV). Die persönlichenDaten der Mitglieder werden nach der Datenschutzgrundverordnung behandelt und gespeichert (siehe Datenschutzerklärung).
  4. Der Mitgliedsbeitrag, die Aufnahmegebühren und Umlagen werden von derMitgliederversammlung beschlossen. 
  5. Die Beiträge der Mitglieder lauten wie folgt:

             Jährlich

1.  Erwachsene über 18 Jahre                120,00

2.  Ehrenmitglieder                                  beitragsfrei

  1. Die einmalige Aufnahmegebühr in den Verein beträgt für

für Personen ab 18 Jahren                    500,00 €

  1. Für Beiträge, die gemahnt werden müssen, werden Mahngebühren erhoben.

für die erste Mahnung                2,50€    für die zweite Mahnung                        5,00 €

  1. Veränderungen der persönlichen Kontaktdaten wie Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse oder Kontoverbindung sind unverzüglich dem Verein mitzuteilen.