Auszug aus der Beitrags- und Fianzordnung des Verein von 2025
§ 10 Beiträge und Gebühren
- Die Beitrags- und Finanzordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitgliederzur Entrichtung von Beiträgen (gemäß § 7 der Vereinssatzung) und Gebühren an den Verein. Sie ist Bestandteil der Beitrittserklärung.
- Der Verein erhebt nur volle Beiträge. Alle Mitgliedsbeiträge werden vom Verein erhoben und verbucht.
- Die Mitglieder- und Beitragsverwaltung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV). Die persönlichenDaten der Mitglieder werden nach der Datenschutzgrundverordnung behandelt und gespeichert (siehe Datenschutzerklärung).
- Der Mitgliedsbeitrag, die Aufnahmegebühren und Umlagen werden von derMitgliederversammlung beschlossen.
- Die Beiträge der Mitglieder lauten wie folgt:
Jährlich
1. Erwachsene über 18 Jahre 120,00 €
2. Ehrenmitglieder beitragsfrei
- Die einmalige Aufnahmegebühr in den Verein beträgt für
für Personen ab 18 Jahren 500,00 €
- Für Beiträge, die gemahnt werden müssen, werden Mahngebühren erhoben.
für die erste Mahnung 2,50€ für die zweite Mahnung 5,00 €
- Veränderungen der persönlichen Kontaktdaten wie Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse oder Kontoverbindung sind unverzüglich dem Verein mitzuteilen.